Ab wann dürfen wir interne Nutzeraktivitäten aufzeichnen? Dann wenn es gefährlich wird!

Ab wann dürfen wir interne Nutzeraktivitäten aufzeichnen? Dann wenn es gefährlich wird!

Überwachung der Business User beim Zugriff auf Systeme mit besonders sensiblen und geschäftskritischen Daten wird immer wichtiger. Jedoch ist es weder gerechtfertigt noch erlaubt pauschal alle Nutzer auf Ihren System zu überwachen. Daraus resultiert, dass erhebliche Sicherheitslücken entstehen. Ohne eine angemessene Überwachung, kann die IT Abteilung die Daten nicht ausreichend schützen.

Es stellt sich die Frage, welche Nutzer dürfen wann und aufgrund von welchen Kriterien überwacht werden?

Um diese Frage zu klären unterscheiden wir zwei Arten von Nutzer: Die fahrlässigen Nutzer, die sich aus Unachtsamkeit nicht an die unternehmenseigenen Sicherheitsstandards halten und die böswilligen Nutzer, welche dem Unternehmen direkt schaden möchten.

Die unachtsamen Nutzer

Eine Überwachung der fahrlässig handelnden Nutzer ist weder praktikabel noch sinnvoll. Wichtig ist jedoch, dass die fahrlässigen Aktivitäten erkannt und die Nutzer direkt informiert werden, wenn Sie gegen Unternehmensrichtlinien verstossen. Dies Benachrichtigungen automatisieren wir mit Software, ohne dass die Nutzer überwacht werden

Die böswilligen Nutzer

Die Überwachung der böswilligen Nutzer ist zentral, wenn es darum geht, die Daten Ihres Unternehmens optimal zu schützen. Diese Nutzer zu identifizieren und bei einem Verdachtsfall sämtliche Aktionen detailliert aufzuzeichnen, ist gemäss dem Gesetz erlaubt. Mit Alarmierungsfunktionen und Aufzeichnungen können wir dafür sorgen, dass Datenmissbrauch verhindert und Nachhinein lückenlos aufgeklärt wird.

Mit ObserveIT können wir genau diese Überwachung bewerkstelligen, da die Aufzeichnung der Nutzeraktivitäten erst dann beginnt, wenn ein Verdachtsfall besteht.

Sehen Sie Live in unserem Webinar, wie wir Sie mit ObserveIT bei dem Management Ihrer Insider Bedrohungen effektiv, datenschutz- und betriebsratskonform unterstützen können.